Kostenregelung
In meiner Praxis biete ich Psychotherapie für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte und Selbstzahler an. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den jeweiligen Kostenregelungen:
Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Hierzu ist es notwendig, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, wobei ich Sie gerne unterstütze. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse können Sie die Therapie ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen.
Als privat versicherte Person hängt die Kostenübernahme von den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrags ab. Es ist ratsam, vor Beginn der Therapie Ihre Versicherung zu kontaktieren, um die Details zur Kostenübernahme zu klären. Ich stelle Ihnen gerne eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) aus, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen können.