Praxis für Psychotherapie

Dipl.-Psych. Cornelia Vehring



Kostenregelung

 


In meiner Praxis biete ich Psychotherapie für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte und Selbstzahler an. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den jeweiligen Kostenregelungen:


Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Hierzu ist es notwendig, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, wobei ich Sie gerne unterstütze. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse können Sie die Therapie ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen.


Privatversicherte

Als privat versicherte Person hängt die Kostenübernahme von den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrags ab. Es ist ratsam, vor Beginn der Therapie Ihre Versicherung zu kontaktieren, um die Details zur Kostenübernahme zu klären. Ich stelle Ihnen gerne eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) aus, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen können.


Selbstzahler

Sollten Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen wollen, können Sie dies ebenfalls tun. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Genaue Informationen zu den anfallenden Kosten erhalten Sie gerne auf Anfrage.


Terminabsage und Ausfallhonorar

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Bei einer späteren Absage oder einem Nichterscheinen und wenn ich den Termin nicht anderweitig vergeben kann, muss ich Ihnen leider ein Ausfallhonorar in Höhe von 80€ in Rechnung stellen, da die Krankenkasse nur tatsächlich stattgefundene Termine vergütet. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für weitere Fragen zu den Kosten oder zur Terminregelung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.